I. Allgemeines

Die AGBs stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die MSR-Group GmbH mit ihren Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließt. Es gelten ausschließlich diese AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragspartner

1

Als Vertragspartner der MSR-Group GmbH gilt im Zweifelsfalle der Besteller/der Organisator, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Im Weiteren als Gast oder Gäste bezeichnet.

Die Beherbergung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

III. Vertragsabschluss, Anzahlung

1

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestellung des Gastes und deren schriftliche Bestätigung durch die MSR-Group GmbH und die Leistung der Anzahlung durch den Gast an die MSR-Group GmbH und deren schriftliche Bestätigung zustande.

2

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot der MSR-Group GmbH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen annimmt.

3

Ansonsten ist die MSR-Group GmbH nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.

4

Es wird vereinbart, dass der Gast bei Buchung eine Anzahlung von 30 % der gesamten Auftragssumme (inkl. Nebenkosten und verbindlich gebuchter Zusatzleistungen) leistet. Mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung endgültig für beide Vertragspartner verbindlich.

5

Bis zu drei Wochen vor Anreise ist durch den Gast die Restzahlung (70%) und eine Kaution von 500,00 € an die MSR-Group GmbH zu überweisen. Zudem ist die Adresse und das Geburtsdatum des Bestellers/ Organisators und die vollständig ausgefüllte Namensliste der Mitreisenden zu übermitteln.

6

Wird die Zahlung – nach – III. 5 nicht rechtzeitig geleistet, kommt das einer Stornoerklärung des Gastes gegenüber der MSR-Group GmbH gleich und es kommt Artikel V 2 zur Anwendung. Das heißt, die geleistete Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten.

 

IV. Beginn und Ende der Beherbergung

1

Der Gast hat das Recht, das gemietete Objekt ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages mit der angemeldeten und der schriftlich bestätigten Personenzahl zu beziehen.

2

Das gemietete Objekt ist durch die Gäste am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Die MSR-Group GmbH ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn das gemietete Objekt nicht fristgerecht freigemacht wird.

V. Rücktritt / Storno vom Beherbergungsvertrag

1

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornoerklärung bei der MSR-Group GmbH.

2

Bei schriftlicher Stornierung durch den Gast zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag behält die MSR-Group GmbH 30 % der gesamten Auftragssumme (inkl. Nebenkosten und verbindlich gebuchter Zusatzleistungen), die vorab als Anzahlung geleistet wurden, als Stornogebühr ein.

3

Bei schriftlicher Stornierung durch den Gast zwischen 1 Monat und 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag ist der Gast der MSR-Group GmbH gegenüber verpflichtet, 70 % der gesamten Auftragssumme (inkl. Nebenkosten und verbindlich gebuchter Zusatzleistungen) zu bezahlen.

4

Bei Stornierung oder Teilstornierung ab einer Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag, bei Nichtanreise (No-Show) oder vorzeitiger Abreise ist der Gast verpflichtet, der MSR-GROUP GMBH die gesamte Auftragssumme (inkl. Nebenkosten und verbindlich gebuchter Zusatzleistungen, 100 %) zu bezahlen.

5

Für Aufenthalte in der Nebensaison können gemilderte Stornobedingungen von der MSR-Group GmbH individuell festgelegt werden. Diese Bedingungen können jederzeit geändert werden und sind in der jeweils aktuellen Preisliste veröffentlicht. Sofern schriftlich bestätigt, gehen diese individuellen Regelungen den regulären Stornobedingungen vor.

6

Diese Stornokosten entstehen nicht oder in verminderter Höhe, wenn der Gast nachweisen kann, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

7

Der MSR-Group GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8

Der Gast kann sich gegen dieses Risiko über eine selbst abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung absichern.

 

VI. Beistellung einer Ersatzunterkunft

1

Die MSR-Group GmbH kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

2

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

3

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der MSR-Group GmbH.

VII. Recht des Gastes

1

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Chalets, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind.

2

Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

VIII. Pflicht des Gastes

1

Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das Entgelt für vor Ort aufgebuchte und in Anspruch genommene Services/Zusatzleistungen sofort zu überweisen.

2

Für den von Gästen verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den die MSR-Group GmbH oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt die MSR-Group GmbH in Anspruch zu nehmen.

3

Der Gast hat das Chalet aufgeräumt zu übergeben. Der Müll ist entsprechend zu trennen und das Geschirr abzuwaschen. Alle beweglichen Teile (Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Stühle, etc.) sind Eigentum der MSR-Group GmbH und wieder ordentlich aufzuräumen. Mit der Endreinigung ist die übliche Reinigung der Räumlichkeiten sowie der Böden, Fenster, WCs, Waschbecken und Fliesen abgegolten. Andere Verschmutzungen (schmutziges Geschirr, Lebensmittelreste, starke Verschmutzung von Möbeln, ...) und nicht getrennter Müll werden nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen.

4

Es wird im Winter regelmäßig der Eingangs- und Zufahrtsbereich von einem externen Dienstleister geräumt. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass in Ausnahmefällen auch der Mieter selbst Schnee räumen muss, um den Eingangsbereich vom Schnee zu befreien. Bitte beachten Sie, dass es teilweise auch glatt sein kann oder sich Schnee vom Dach lösen kann.

 

IX. Rechte der MSR-Group GmbH

1

Die MSR-Group GmbH hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den von den Gästen eingebrachten Gegenständen.

2

Die MSR-Group GmbH hat das Recht, Services/Zusatzleistungen aus betrieblichen Gründen auch abzulehnen.

3

Die Kautionssumme wird von der MSR-Group GmbH in angemessenen Fristen zurückerstattet, wenn die Unterkunft ordentlich und ohne Beschädigungen verlassen wird. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht. Vor Ort aufgebuchte (und nicht vorausbezahlte) Leistungen werden von der Kaution in Abzug gebracht. Fehlendes (bewegliches wie auch fest montiertes) Inventar wird zum Wiederbeschaffungswert von der Kaution in Abzug gebracht.

X. Pflichten der MSR-Group GmbH

1

Die MSR-Group GmbH ist verpflichtet, das vereinbarte Mietobjekt und die vereinbarten Zusatzleistungen/Services in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

2

Alle Services sind Zusatzleistungen und nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

3

Die ausgezeichneten Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.

XI. Haftung der MSR-Group GmbH für Schäden

1

Die MSR-Group GmbH haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.

2

Darüber hinaus haftet die MSR-Group GmbH für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 1.100,00 €, sofern die MSR-Group GmbH nicht beweist, dass der Schaden weder durch sie noch durch einen ihrer Dienstnehmer verschuldet, noch durch fremde, im MSR-Group GmbH aus- und eingehende Personen verursacht wurde. Unter diesen Umständen haftet die MSR-Group GmbH für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von 550,00 €. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren wird aus organisatorischen Gründen explizit verweigert.

XII. Tierhaltung

1

Tiere (Hunde, Katzen etc.) sind nur auf Anfrage erlaubt und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch MSR-Group/Chalet Risus Vallis.

2

Die Gäste haften für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.

3

Für Hunde/Katzen etc. wird – sofern deren Mitnahme schriftlich genehmigt wurde – eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35,00 € pro Tier und pro Aufenthalt erhoben.

XIII. Beendigung der Beherbergung

1

Der Beherbergungsvertrag endet mit dem vereinbarten Abreisedatum. Reisen die Gäste vorzeitig ab, so ist die MSR-Group GmbH berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

2

Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.

3

Die MSR-Group GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die Gäste von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder sich rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhalten.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, in dem das gemietete Chalet gelegen ist. Für alle Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird ein Bezirksgericht nach Wahl der MSR-Group GmbH, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, die die Anwendung einer anderen Rechtsordnung vorsehen, zur Anwendung.

XV. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Anstelle der ungültigen gilt eine hier möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.

XVI. Datenschutzhinweis

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Bestellers erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung. Mit der Bestellung erklärt sich der Besteller mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.

Die Gästebroschüre

Informieren Sie sich über alle Details im Chalet und was Sie im Lachtal unternehmen können.